Grillfest am 2. September 2010
Am 2. September freuten sich bei herrlichem spätsommerlichem Wetter knapp 100 Bewohnnerinnen und Bewohner und vereinzelte Anhörige und Freunde auf eine mittlerweile lieb gewonnene Festlichkeit:… weiterlesen
Die Leitung und Verwaltung der Stiftung obliegt nach dem Erlass des Großherzoglichen Verwaltungshofes vom 26.08.1906, Nr. 61879 dem Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 9 Mitgliedern und soll 6 Mitglieder nicht unterschreiten.
Gemäß dem Wunsch des Stifters hat der Verwaltungsrat das Recht, sich beim Ableben oder Austritt einzelner Verwaltungsratsmitglieder durch Zuwahl zu ergänzen und im Falle vermehrten Geschäftsanfalles die Zahl seiner
Mitglieder zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter jeweils auf die Dauer von 3 Jahren.
Der Vorsitzende ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und für die Erledigung von Aufgaben zuständig, die nicht der Entscheidung des Verwaltungsrates vorbehalten sind. Wiederwahl ist zulässig.
Das Gremium ist ehrenamtlich tätig
Mitglieder des Verwaltungsrates: