Fachvortrag am 13.03.12
Am 13.3.12 gab Frau Tanja Benzinger, Sozialpädagogin im Pflegestützpunkt der Stadt Pforzheim, Einblicke in ihre Arbeit. Die interessierten Gäste nutzten gerne die kompetente Beratung.
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Die Leitung und Verwaltung der Stiftung obliegt nach dem Erlass des Großherzoglichen Verwaltungshofes vom 26.08.1906, Nr. 61879 dem Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu 9 Mitgliedern und soll 6 Mitglieder nicht unterschreiten.
Gemäß dem Wunsch des Stifters hat der Verwaltungsrat das Recht, sich beim Ableben oder Austritt einzelner Verwaltungsratsmitglieder durch Zuwahl zu ergänzen und im Falle vermehrten Geschäftsanfalles die Zahl seiner Mitglieder zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter jeweils auf die Dauer von 3 Jahren.
Der Vorsitzende ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und für die Erledigung von Aufgaben zuständig, die nicht der Entscheidung des Verwaltungsrates vorbehalten sind. Wiederwahl ist zulässig.
Das Gremium ist ehrenamtlich tätig
Mitglieder des Verwaltungsrates: