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Spenden – Zustiftungen

Die August-Kayser-Stiftung ist eine Altenhilfeeinrichtung, die sich ausschließlich aus den Leistungsabrechnungen ihrer Dienstleistungen finanziert.

Zusätzliche Einkünfte, wie z.B. aus Liegenschaften, stehen der Stiftung nicht zur Verfügung.

Wir freuen uns über jede Spende, die unsere allgemeinen Aufgaben mit trägt oder zweckbestimmt ist.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke ohne Gewinnabsicht gemäß Abschnitt „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig.

Als gemeinnützige Organisation sind wir berechtigt für Zuwendungen entsprechende Bescheinigungen auszustellen.

Kontrollorgane sind das Regierungspräsidium Karlsruhe als Stiftungsbehörde, sowie das Finanzamt.

Spendenkonten:

Volksbank Pforzheim eG
BLZ 666 900 00
Kto. 8 099-1

Sparkasse Pforzheim Calw
BLZ 666 500 85
Kto. 825 433

Zustiftungen

Es ist auch möglich für das Stiftungsvermögen zu spenden.
Die Stiftungssatzung regelt hierzu: „Zuwendungen Dritter wachsen dem Stiftungsvermögen zu, sofern sie hierfür bestimmt sind. Die Stiftung ist berechtigt, solche Zustiftungen anzunehmen.“

Sprechen Sie hierzu mit uns. Ihr Ansprechpartner ist Herr Matthias Kremer, Tel. 07231-9660-80.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!