Interne Meldestelle der August Kayser Stiftung
Die Verpflichtung der August Kayser Stiftung zur Einrichtung einer internen Meldestelle beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1937 (sog. „Whistleblower-Richtlinie“) und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Für hinweisgebende Personen hat die August Kayser Stiftung deshalb eine interne Meldestelle eingerichtet, über die Meldungen vertraulich abgegeben werden können. Hinweisgebende Personen sind vor jeglichen Repressalien geschützt, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße gemeldet werden.
Zu den hinweisgebenden Personen zählen Beschäftigte der August Kayser Stiftung und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zur August Kayser Stiftung stehen.
Meldungen können:
- per E-Mail unter
beschwerde@august-kayser-stiftung.de - telefonisch unter: 07231 966040,
- schriftlich unter August Kayser Stiftung, August-Kayser-Straße 23, 75175 Pforzheim
- auf Wunsch der hinweisgebenden Person auch im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
abgegeben werden. Bei der Abgabe der Meldung per Brief sollte auf dem Umschlag des Schreibens zusätzlich „vertraulich“ vermerkt werden.
Den Eingang einer Meldung bestätigen wir innerhalb von 7 Tagen. Innerhalb von drei Monaten erfolgt eine abschließende Bearbeitung.
Weitere Informationen zur internen Meldestelle, über das Meldeverfahren und zur Vertraulichkeit von Meldungen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.