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Spenden – Zustiftungen - Unsere Gönner

Die August-Kayser-Stiftung ist eine Altenhilfeeinrichtung, die sich ausschließlich aus den Leistungsabrechnungen ihrer Dienstleistungen finanziert.

Zusätzliche Einkünfte, wie z.B. aus Liegenschaften, stehen der Stiftung nicht zur Verfügung.

Wir freuen uns über jede Spende, die unsere allgemeinen Aufgaben mit trägt oder zweckbestimmt ist.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke ohne Gewinnabsicht gemäß Abschnitt "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig.

Als gemeinnützige Organisation sind wir berechtigt für Zuwendungen entsprechende Bescheinigungen auszustellen.

Kontrollorgane sind das Regierungspräsidium Karlsruhe als Stiftungsbehörde, sowie das Finanzamt.

Spendenkonten:

Volksbank pur
IBAN: DE11 6619 0000 0029 7888 04
BIC: GENODE61KA1
 
Sparkasse Pforzheim Calw
IBAN: DE40 6665 0085 0000 825433
BIC: PZHSDE66XXX
 
Zustiftungen

Es ist auch möglich für das Stiftungsvermögen zu spenden.
Die Stiftungssatzung regelt hierzu: "Zuwendungen Dritter wachsen dem Stiftungsvermögen zu, sofern sie hierfür bestimmt sind. Die Stiftung ist berechtigt, solche Zustiftungen anzunehmen."
Spenden und Zustiftungen gelten nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben. Diese werden bei der Steuererklärung vom gesamt Betrag der Einkünfte abgezogen. Dadurch verringert sich Ihr zu Versteuerndes Einkommen.


Sprechen Sie hierzu mit uns.

Tel. 07231-9660-56.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
 
 
 
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